Luxemburg gehörte zu den ersten Ländern, die ein Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche geschaffen haben. Nachdem sich dieser Kampf zunächst auf den Bereich des Drogenhandels beschränkte, wurde er ständig ausgeweitet, insbesondere indem die Definition des Tatbestands der Geldwäsche, die Liste der Vortaten zur Geldwäsche und die der betroffenen Berufsgruppen erweitert wurden.
Die umgesetzten Maßnahmen haben in erster Linie vorbeugenden Charakter. So sind die Finanzinstitute verpflichtet, die Identität ihrer Kunden oder des wirtschaftlich Begünstigten zu prüfen, bevor sie eine Geschäftsbeziehung eingehen oder eine Transaktion ausführen.
Während der gesamten Dauer der Kundenbeziehung müssen sie die Transaktionen des Kunden überwachen, insbesondere im Hinblick auf die Herkunft der Gelder. Jeden Vorgang, der auf Geldwäsche hindeuten könnte, müssen die Finanzinstitute auf eigene Initiative der zuständigen Dienststelle der Staatsanwaltschaft melden.