Aktie
Anteil am Kapital einer Gesellschaft in Form eines handelbaren Wertpapiers.
Anleihe
Anteil an Schuldtiteln, die von einem Unternehmen oder einem Staat begeben werden.
Begünstigter
Person oder Personen, zu deren Gunsten die Versicherungsleistungen im Todes- oder Erlebens- oder Todesfall der Versicherten Person vereinbart werden.
Begünstigungsklausel
Klausel eines Versicherungsvertrages, durch die der Versicherungsnehmer die Person/en benennt, der/denen die garantierten Beträge im Falle des Todes des/der Versicherten (Begünstige/r im Todesfall) oder bei Ablauf des Vertrages (Begünstigte/r im Erlebensfall) zufließen.
Depotbank
Bank, die vom Emittenten eines Fonds damit beauftragt wird, Wertpapiere des Fonds zu verwahren und Operationen auf Rechnung des Fonds auszuführen.
Dienstleistungsfreiheit
Europäische Richtlinie, die jeder zugelassenen Versicherungsgesellschaft, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) niedergelassen ist, einen europäischen Pass verleiht, der ihr gestattet, ihre Aktivitäten in allen anderen Ländern der EU auszuüben, ohne dort eine physische Niederlassung zu haben.
Diskretionäre Vermögensverwaltung
Art der Verwaltung eines Portfolios von Anlagen oder eines Fonds, die dem Verwalter gestattet, im Rahmen eines zuvor festgelegten Anlageprofils selbst die Anlageentscheidungen auf Rechnung seines Kunden zu treffen.
Externer Fonds
Ein externer Fonds ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, der außerhalb der Versicherungsgesellschaft aufgelegt wurde und einem Verfahren der Zulassung und der kontinuierlichen Aufsicht durch die staatlichen Aufsichtsbehörden unterliegt. (Beispiele: OGAW, Investmentfonds usw.)
Interner Fonds
Sämtliche abgegrenzte, kollektive oder zweckgebundene Vermögenswerte einer Versicherungsgesellschaft, für die eine Garantie bestehen kann oder nicht.
(Interner) individueller Sonderfonds
Interner Fonds, für den es keine Renditegarantie gibt und mit dem ein einziger Vertrag unterlegt ist.
Kollektiver interner Fonds
Sämtliche abgegrenzte Vermögenswerte einer Versicherungsgesellschaft, für die eine Garantie bestehen kann oder nicht und die mehreren Zeichnern offenstehen.
Nettoinventarwert
Der gesamte Wert des Vermögens eines Fonds oder einer Einheit eines Fonds an einem bestimmten Datum.
Nicht börsennotierte Wertpapiere
Eine Aktie wird als „nicht börsennotiert“ bezeichnet, wenn sie nicht an einer Börse gehandelt werden kann. In diesem Fall hat die nicht notierte Gesellschaft nicht öffentlich zur Zeichnung aufgefordert.
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
Fonds/Anlageinstitution, die in Wertpapiere investiert und eine gemeinsame Verwaltung ermöglicht.
Switchen
(Im Rahmen einer Lebensversicherung in Rechnungseinheiten) eine Operation, die im Kauf von Anteilen eines oder mehrerer Fonds mit dem Erlös aus dem Verkauf von Anteilen an einem oder mehreren anderen Fonds besteht.
Technische Rückstellungen/Reserven
Summe der Verpflichtungen einer Versicherungsgesellschaft gegenüber all ihren Versicherungsnehmern.
Todesfallleistung
Durch den Versicherungsvertrag garantierte Beträge, die beim Eintritt des Ablebens des Versicherten gezahlt werden.
Unterzeichner oder Versicherungsnehmer
Natürliche oder juristische Person, die eine vertragliche Beziehung mit der Versicherungsgesellschaft eingeht.
Versicherter
Person, für die das Risiko des Eintretens des durch die Versicherung gedeckten Ereignisses besteht.
Verwalter / Vermögensverwalter
Eine ordnungsgemäß durch die Kontrollinstitution ihres Sitzlandes zugelassene natürliche oder juristische Person, die von der Gesellschaft mit der Ausführung des Verwaltungsmandats für einen internen – kollektiven oder zweckgebundenen – Fonds beauftragt ist.